Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Mit der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung durch persönliches Gespräch Brief, Telefon oder Mail anerkennen die Beteiligten die Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden weiteren Austausch an Informationen sowie der Zusammenarbeit.
Lama & Weidt Consulting GmbH wird nachfolgend als “Auftragnehmerin” bezeichnet. Kunde wird nachfolgend als “Auftraggeber” bezeichnet (nachfolgend zusammen auch als die „Vertragspartner“ oder „die Parteien“ bezeichnet)
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber entsprechend dem gewählten Leistungsbereich gegen Zahlung des Paketpreises geeignetes Personal (nachfolgend als „Kandidaten“ bezeichnet) zum Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrages (nachfolgend nur als „Vertrag“ bezeichnet) nachzuweisen oder den Abschluss eines solchen Vertrages zu vermitteln
1.2 Dieser Vertrag regelt die Rahmenbedingungen für die Vermittlung geeigneter Kandidaten. Die Einzelheiten des jeweiligen Vermittlungsauftrages werden in einem jeweils gesondert zu vereinbarenden Einzelauftrag („Einzelauftragsvereinbarung“) zwischen den Parteien vereinbart
2. Grundsätze der Zusammenarbeit
2.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich an eine faire und ethisch vertretbare Anwerbe- und Vermittlungspraxis entsprechend den Prinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
2.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich am Globalen Verhaltenskodex der WHO für die Anwerbung von
internationalem Gesundheits-fachpersonal auszurichten. Deshalb vermittelt die Auftragnehmerin nur aus den
Ländern, die bei der WHO nicht als Länder mit kritischem Mangel an Pflegefachkräfte gelistet sind.
2.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dass keine direkten und zugehörigen Vermittlungskosten oder Gebühren bei Pflegekräften erhoben wird und nur Vermittlungs- und Anwerbeunternehmungen zu unterstützen, die das Employer-Pays-Prinzip einhält.
2.4 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zusätzlich auf folgenden Vereinbarungen einzuhalten, insbesondere
– internationale Menschenrechtskonventionen
– die ILO Kernarbeitsnormen sowie in allgemeine Prinzipien und operativen Leitlinien
für eine faire Anwerbung der ILO
– UN Charta bzw. Die Charta der Vereinten Nationen
2.4 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich
2.5 Die Auftragnehmerin verpflichtet, dass nicht in Vertragsverhältnisse angeworben wird, in denen Rückzahlungs- und Bindungsklauseln, die nicht konform zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sind, enthalten sind.
2.6 Die Auftragnehmerin behält hat das Recht die Einhaltung der Geschäftsbedingungen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu überprüfen und ggf. entsprechende Nachweise einzufordern
2.7 Die Auftragnehmerin hat das Recht der Auftraggeber zu kündigen, wenn die Auftraggeber gegen die Rahmenvereinbarung verstoßen.
2.8 Die Auftragnehmerin begleitet die Internationale Pflegefachkraft und den Auftraggeber während des gesamten Anwerbungs- und Vermittlungsprozess, ist ständiger Ansprechpartner und bieten darüber hinaus nach Absprachen mit den Parteien Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituation.
3. Leistungen
3.1.1 Die Auftragnehmerin wird nach Abschluss der jeweiligen Einzelauftragsvereinbarung anhand der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stellenanzeige entsprechende Akquisetätigkeiten entfalten, um geeignete Kandidaten zur Besetzung der freien Stelle nachzuweisen und/oder dieses zur Festanstellung an den Auftraggeber zu vermitteln. Die Auftragnehmerin wird hierzu nach den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften des Herkunftslands gegebenfalls mit einer Personalvermittlungsa- gentur vor Ort und dem Auftraggeber sich akkreditieren (z.B in den Philippinnen) im Herkunftsland zusammenarbeiten. Die Kandidaten werden entweder von Partneragentur oder Auftragnehmerin je nach der gesetzlage in Herkunftsland gesucht
bzw. angesprochen. Die Auftragnehmerin darf sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen geeigneter Hilfskräfte bedienen.
3.1.2 Der Auftraggeber wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung der Auftragnehmerin für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine schriftliche Stellenanzeige zur Verfügung stellen, aus der sich der Personalbedarf des Auftraggebers ergibt. Die Stellenanzeige setzt sich hierbei zusammen aus den Anforderungen, die an die Kandidaten gestellt werden, eine Stellenbeschreibung, die Anzahl der offenen Stellen sowie die Gehaltsspanne der jeweils einzustellenden Kandidaten. Des Weiteren müssen aus der Stellenanzeige die angebotenen Unterstützungsleistungen des Auftraggebers hervorgehen.
3.1.3 Bei den Angaben des Auftraggebers im Anforderungsprofil handelt es sich um grundsätzliche Zielvorstellungen. Unter Beachtung der aufenthaltsrechtlichen Anforderungen und des Gesamtinteresses des Auftraggebers kann die Auftragnehmerin nach sorgfältiger Auswahl auch Kandidaten vorschlagen, deren Eigenschaften nur unwesentlich vom Anforderungsprofil abweichen, die Qualifikationen der Kandidaten jedoch angemessen berücksichtigen.
3.1.4 Die Auftragnehmerin trifft im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Vorauswahl der Kandidaten und teilt dem Auftraggeber Vorschläge zu geeigneten Kandidaten mit. Die Auftragnehmerin wird zwischen dem Auftraggeber und den durch diesen für geeignet befundenen Kandidaten Termine zur Kontaktaufnahme über Videokonferenz/Telefonat/Treffen vereinbaren und diese im Rahmen eines Vorstellungs- und Bewerbungsgespräches bei Bedarf unterstützend begleiten.
3.1.5 Stimmen sowohl der Auftraggeber als auch der Kandidat der Vermittlung und dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zu, wird die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen im Herkunfsland den Vermittlungsprozess mit einer Personal-vermittlungsagentur im Herkunfsland einleiten. Anschließend wird die Auftragnehmerin nach einer Sprachkompetenzfeststellung die Teilnahme an einer kooperierenden Sprachschule im Herkunftsland organisieren. Der Auftraggeber muss die Kosten für Sprachkurse inkl. Prüfungsgebühr tragen.
3.1.6 Die Auftragnehmerin wird für den Auftraggeber parallel zum Sprachkurs A2 die die erforderlichen Dokumente übersetzen und die Durchführung des Berufsanerkennungsverfahrens einleiten. Ab Erhalt des Bescheides über die Voll- oder Teilanerkenn- ung der beruflichen Qualifikation sowie des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten wird die Auftragnehmerin im Rahmen des Visaverfahrens unterstützend tätig.
3.1.7 Die Auftragnehmerin wird der kooperierenden Personalvermittlungsagentur im Herkunftsland die zur finalen Genehmigung und Abwicklung der Vermittlung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Erteilt die zuständige Behörde im Herkunftsland die Genehmigung für die jeweilige Personalvermittlung, so wird die Auftragnehmerin die Kandidaten beim Ausreiseprozess unterstützen.
– Abholung der Kandidaten vom Flughafen
– Wohnungssuche bis zur Wohnungsübergabe
– Wohnort und Wohnung Einführung
– Anmeldungen: Einwohnermeldeamt inkl. SteuerID, Ausländerbehörde, Aufenthaltstitel, Bankverbindung, Krankenkasse usw.
– Betreuung der Prüfung der Gültigkeit des Berufsabschlusses, Organisation und Betreuung v. Nachschulungen, Defizitausgleich, Kenntnisstandprüfung usw.
– sozialen Integration für 6 Monaten
– Integration auch für Familienmitglieder
– Prozessorganisation Familiennachzug
4. Kosten und Auslagen
– Leistungsbereich 1: „Standard Paket“
– Leistungsbereich 1 und Leistungsbereich 2 „L&W Sorglos Paket“
5. Fälligkeit der Kosten und Auslagen
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Grundsätze der Zusammenarbeit nach Ziffer 2
einzuhalten.
6.2 Es gilt das Employer-Pays-Prinzip. Das umfasst insbesondere, dass sich der Auftraggeber in den vermittelten Arbeitsverträgen verpflichten, alle Kosten des Anwerbeprozesses zu übernehmen; dass im angebotenen Anwerbeprozess die Pflegekräfte kein wirtschaftliches Risiko übernehmen. In keinem Fall sind Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln für die Pflegekräfte vorgesehen, die den Anforderungen und Prinzipien des Gütesiegels “Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ entgegenstehen. In den vermittelten Arbeitsverträgen sind die Regelungen zu Arbeitsbeziehungen, Spracherwerb, Anerkennungsverfahren und Relocation-Prozess enthalten
– Vorwort / Einleitung
– Vorbereitungen nach der Anwerbung
– Ankommen und die ersten Tage
– Unterstützung beim Relocation Management
– Integrationsmanagement etablieren
– Patenschaften und Mentoring
– Anerkennungsprozess organisieren
– Einarbeitung anpassen
– Teambuilding begleiten
– Kompetenzen erweitern
– Konflikte auffangen
– Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
– Mit Kündigung und Abwerbung umgehen
und das jeweilige Konzept der Kandidaten zum Arbeitsplatzangebot vorzulegen und als Anhang Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages mit von Auftragnehmerin vermittelten ausländischen Pflegefachkräften aufzunehmen.
7. Vertragsdauer, Kündigung und Rücktrittsrecht
8. Haftung
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Auftragnehmerin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9. Datenschutz, Vertraulichkeit, Urheberrechte
10. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
10.5 Sämtliche in dieser Rahmenvertrages genutzten geschlechtsspezifischen Formulierungen sind
ausschließlich aufgrund besserer Verständlichkeit und Lesbarkeit verwendet worden. Sie gelten
gleichermaßen für beide Geschlechter
zuletzt aktualisiert am 07.02.2023
Lama & Weidt Consulting GmbH